Rechtsprechung
AG Gießen, 30.06.2009 - 48 MC 720/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,39818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturen nach Unglücksfällen oder Naturereignissen
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Klausel zur Wohnungsrenovierung unklar - Ihr Wortlaut muss das Abwälzen der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in bestimmten Fällen ausschließen
- ra-fuesslein.de (Kurzinformation)
Die Katze im Recht
Papierfundstellen
- WuM 2009, 454
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14
Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen
Auch sind gewisse Verfärbung und Kalkablagerungen selbst bei sorgfältigem Gebrauch des Bades in der Regel nicht zu verhindern, da gerade auch in der Dusche selbst von einem sorgfältigen Mieter gelegentlich etwas Duschgel bzw. Shampoo verschüttet werden oder beim Duschen gegen die Naturstein-Wandfliesen geraten und insofern auch die Natursteinfliesen verschmutzen können ( AG Zweibrücken , Urteil vom 26.06.2013, Az.: 2 C 71/13, u.a. in: WuM 2013, Seiten 537 f.; AG Ellwangen , Urteil vom 02.03.2012, Az.: 5 C 318/10, u.a. in: BeckRS 2013, Nr.: 4090; AG Gießen , Urteil vom 30.06.2009, Az.: 48 M C 720/08, u.a. in: WuM 2009, Seiten 454 f.; AG Aachen , Urteil vom 29.11.2007, Az.: 6 C 352/07, u.a. in: WuM 2008, Seite 111 ).